Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen jeglicher Art zwischen der AUDFACTORY, Lars Heinelt (nachfolgend Agentur) und ihrem Auftraggeber bzw. dem Verwerter der Arbeiten (nachfolgend Kunde).
1. Urheberschutz und Nutzungsrechte
1.1. Der der Agentur erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag(Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Dies gilt nicht für das Angebotswerk, dessen Merkmale darin bestehen, dass es inhaltlich auf einen bestimmten Verwerter und dessen Produkte ausgerichtet ist und dass es die Agentur aus eigenem Antrieb in der Absicht geschaffen hat, es Kunden zur Nutzung anzubieten. Bei der Übernahme des Angebotswerkes zur Nutzung kommt ein Lizenzvertrag zustande. Die Aufforderung eines Kunden, das Angebotswerk umzuarbeiten, löst einen ergänzenden Werkvertrag aus.
1.2. Alle Arbeiten der Agentur sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen, insbesondere bezüglich der Einräumung von Nutzungsrechten, auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3. Über die Einhaltung des vertraglich vereinbarten Umfangs der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.
1.4. Die Agentur hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, der Agentur eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
1.2. Alle Arbeiten der Agentur sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen, insbesondere bezüglich der Einräumung von Nutzungsrechten, auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3. Über die Einhaltung des vertraglich vereinbarten Umfangs der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.
1.4. Die Agentur hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, der Agentur eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
2. Honorar
2.1. Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Honorarempfehlungen des Vergütungstarifvertrag Design (VTV) SDSt/AGD.
2.2. Zusatzleistungen wie z.B. Änderungen von Entwürfen werden nach Zeitaufwand gesondert abgerechnet. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten.
2.3. Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Kunden zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden Kosten und Spesen berechnet.
2.4. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann die Agentur eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann die Agentur auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
2.5. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich.
2.6. Vorschläge und Weisungen des Kunden aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde.
2.7. Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
2.2. Zusatzleistungen wie z.B. Änderungen von Entwürfen werden nach Zeitaufwand gesondert abgerechnet. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten.
2.3. Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Kunden zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden Kosten und Spesen berechnet.
2.4. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann die Agentur eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann die Agentur auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
2.5. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich.
2.6. Vorschläge und Weisungen des Kunden aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde.
2.7. Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
3. Fremdleistungen
3.1. Die Vergabe von Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Lithografie, Druckausführung, Versand) nimmt die Agentur nur aufgrund einer mit dem Kunden getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor. Die Agentur haftet nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
3.2. Soweit die Agentur auf Veranlassung des Kunden Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Kunde die Agentur von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.
3.2. Soweit die Agentur auf Veranlassung des Kunden Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Kunde die Agentur von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.
4. Eigentumsvorbehalt
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen jeglicher Art zwischen der AUDFACTORY, Lars Heinelt & Martin Supper GbR (nachfolgend Agentur) und ihrem Auftraggeber bzw. dem Verwerter der Arbeiten (nachfolgend Kunde).
5. Herausgabe von Daten
5.1. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Kunde, dass die Agentur ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2. Hat die Agentur dem Kunden Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung der Agentur verändert werden.
5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten, online und offline, trägt der Kunde.
5.4. Die Agentur haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung der Agentur ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Kunden entstehen.
5.2. Hat die Agentur dem Kunden Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung der Agentur verändert werden.
5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten, online und offline, trägt der Kunde.
5.4. Die Agentur haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung der Agentur ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Kunden entstehen.
6. Haftung
6.1. Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit ihrer Arbeit wird von der Agentur nicht übernommen; gleiches gilt für die Schutzfähigkeit.
6.2. Der Kunde übernimmt mit der ihm obliegenden Genehmigung der Arbeiten bzw. der Freigabe der Produktion oder Veröffentlichung die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Delegiert der Kunde im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die Agentur, stellt er diese von der Haftung frei.
6.3. Stellt der Kunde der Agentur zur Ausführung des Auftrags Daten und Dokumente jedweder Art zur Verfügung, so erklärt er gleichzeitig, dass er zu deren Verwendung und Weitergabe berechtigt ist und die Agentur von jeglichen Ansprüchen Dritter freistellt. Die Agentur ist nicht verpflichtet, eine Urheber- oder Markenrechtsverletzung, die durch Verwendung dieser Daten entstehen könnte, zu prüfen.
6.4. Rügen und Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei der Agentur geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
6.2. Der Kunde übernimmt mit der ihm obliegenden Genehmigung der Arbeiten bzw. der Freigabe der Produktion oder Veröffentlichung die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Delegiert der Kunde im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die Agentur, stellt er diese von der Haftung frei.
6.3. Stellt der Kunde der Agentur zur Ausführung des Auftrags Daten und Dokumente jedweder Art zur Verfügung, so erklärt er gleichzeitig, dass er zu deren Verwendung und Weitergabe berechtigt ist und die Agentur von jeglichen Ansprüchen Dritter freistellt. Die Agentur ist nicht verpflichtet, eine Urheber- oder Markenrechtsverletzung, die durch Verwendung dieser Daten entstehen könnte, zu prüfen.
6.4. Rügen und Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei der Agentur geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
7. Belegexemplare
7.1. Von vervielfältigten Werken sind der Agentur mindestens 10 ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die diese auch im Rahmen vom Präsentationen und Eigenwerbung verwenden darf.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz der Agentur.
8.2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen.
8.2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen.